|

Palais de Tokyo, Paris
Umbau durch Anne Lacaton und Jean Philippe Vassal
|
Die Bauarbeiten sind nicht mängelfrei ausgeführt
oder
eine Bauherrschaft möchte den Werklohn nicht bezahlen,
oder
die Garantiefrist ist abgelaufen, und jetzt wird ein Mangel entdeckt.
Bestellt war eine blaue Tür, geliefert wurde eine rote -- was gilt?
Ein Bauhandwerkerpfandrecht wird eingetragen,
wie behilft sich die Bauherrschaft,
wie kommt der Unternehmer wirklich ans Geld?
Das private Baurecht befasst sich primär mit dem Verhältnis von Bauherrschaft einerseits und Werkunternehmen,
Architektur- und Ingenieurbüros anderseits.
In einem weiteren Sinne sind auch Teile des Haftpflicht-
und Immobiliarsachenrechts dazuzurechnen.
Was zwischen den Parteien gilt, bestimmen nicht die Behörden, sondern die geschlossenen Verträge und
zivilrechtliche Gesetzesbestimmungen.
Über Streitfälle entscheiden die Zivilgerichte
(Friedensrichter, Bezirks-, Ober-, Handelsgericht).
|